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Arbeit und Soziales in der Haushaltsdebatte 2023 - 2./3. Lesung

von Noah Baum | 24. November 2022

Wir gewähren der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern mehr Spielraum im Bereich der Eingliederung und kompensieren hier einmalig im Haushaltsjahr 2023 und aufgrund des entstehenden Mehrbedarfs durch den Rechtskreiswechsels der Ukraine-Geflüchteten über das Bürgergeld. Wir setzen hiermit einen Anreiz zu mehr Aktiv- statt Passivleistungen. Selbstverständlich bleibt es bei unserem Grundsatz: „Arbeit muss sich lohnen“. Deshalb gilt es diejenigen zu unterstützen, die aus dem Ausland in unseren Arbeitsmarkt hinzukommen, sich fort- oder weiterbilden wollen oder keine Chance auf eine berufliche Qualifizierung hatten.

Im Gesamtbudget SGB II stehen den Jobcentern - unter Einbezug aller Ausgabeposten - nun 10,35 Mrd. Euro zur Verfügung. Hier haben wir also deutlich verstärkt und den „Hilferufen“ aus den Jobcentern Gehör verschafft. Sie leisten großartige Arbeit vor Ort und ich freue mich auf weitere Erfolge im kommenden Jahr. Mehr Menschen in Arbeit zu bringen muss unser Hauptziel sein, denn wir entlasten damit auch unsere Sozialversicherungssysteme.

Außerdem starten wir das Bundesprogramm Barrierefreiheit mit 2 Millionen Euro „Anstoßfinanzierung“; für mehr Teilhabe beeinträchtigter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Pünktlich zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ am 3. Dezember setzen wir ein Zeichen und ermöglichen, dass die mit dem Programm verbundenen Maßnahmen in 2023 pünktlich starten können. Da wir Haushaltspolitiker unsere Arbeit als „Hüter des Geldes“ ernst nehmen, haben wir die Ausgaben gesperrt, bis uns ein Konzept über die konkrete Ausgestaltung der Bundesinitiative vorgelegt wird. Wir wollen so sicherstellen, dass das zusätzliche Geld auch sachgerecht verausgabt wird.

Darüber hinaus stärken wir die Nationale Armutskonferenz und den sogenannten Partizipationsfond. In den bisherigen Förderentscheidungen konnten aufgrund der knappen Mittelausstattung nicht alle Anträge bewilligt werden, etwa aus dem Bereich der Gehörlosen-Community. Mit den zusätzlichen Mitteln soll nun mehr Spielraum geschaffen werden, um weitere Projekte fördern zu können.

Mit all diesen Vorhaben setzen wir weitere zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und zeigen gleichwohl, dass Steuergeld ein „endliches Gut“ ist; denn wir finanzieren diese aus dem eigenen Etat gegen.

Natürlich bleibt ein zentraler Krisenherd des Einzelplans die Rente, denn die Zukunftsfähigkeit unserer Rentenversicherung hat höchste Priorität! Ich freue mich deshalb wirklich über den Einstieg in ein kapitalgedecktes System. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer ab dem Jahr 2025 werden unsere Rentenkassen jedoch unter noch massiveren Druck geraten. Sie haben weniger Kinder geboren, sind jedoch selbst viele; die Rentenversicherung sieht sich also bald mit immer weniger Einzahlern und immer mehr Empfängern konfrontiert. Dieser demografische Effekt wird noch eklatanter, wenn wir die steigende Lebenserwartung hinzuziehen und die Rente somit immer länger bezogen wird. Die fünf großen Rentenzuschüsse betragen im Jahr 2023 zusammen 106,6 Milliarden Euro. Hier ist etwas aus den Fugen geraten und es braucht nun dringend sanfte Impulse an den vier Stellschrauben der Rente und mehr Flexibilität beim Renteneintrittsalter. Denn selbstverständlich sollte ein Dachdecker nicht mit 70 Jahren weiterarbeiten; andere Berufsgruppen könnten und wollten das durchaus.

Leider hat es bisher keine Regierung geschafft, dem Rentensystem eine Therapie zu verabreichen. Wir machen das anders und denken langfristig, für unsere Kinder und Enkelkinder! 10 Milliarden Euro Kapitalstock sind ein Lichtblick, ein guter Anfang; eine „Notoperation“ an unserem eigentlich umlagefinanzierten System ersetzen sie jedoch nicht. 

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