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Pressemitteilung: Ampel-Koalition erhöht erstmals seit zehn Jahren Verdienstobergrenze für Mini-Jobber - Zehntausende Baden-Württemberger profitieren davon

von Noah Baum | 07. Juni 2022

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro beschlossen. Diese wurde seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr angehoben. In der Folge konnten Minijobber in den vergangenen Jahren mit ihrem monatlichen Einkommen nicht an den für Andere ausgehandelten Lohnsteigerungen partizipieren. Zudem wird die Zuverdienstgrenze zukünftig nicht mehr starre 450-Euro betragen, sondern dynamisch an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt. Dazu erklärt Claudia Raffelhüschen MdB:

"Seit Jahren wird der Minijob in Deutschland immer unattraktiver. Denn während reguläre Arbeitnehmer, Rentner und Bezieher von Sozialleistungen regelmäßig von Einkommenserhöhungen profitieren konnten, mussten sich Minijobber mit dem festgeschriebenen Betrag von 450 Euro pro Monat zufrieden geben.

Es ist daher eine sehr gute Nachricht für Minijobber, dass die Zuverdienstgrenze nun auf 520 Euro angehoben und zukünftig dynamisiert wird. Für Minijobber, zum Beispiel Rentner und Studenten, lohnt es sich damit endlich wieder mehr zu arbeiten, damit am Ende des Monats auch mehr Geld im Portemonnaie bleibt.

Zudem ist es erfreulich wie überfällig, dass die Zuverdienstgrenze nun dauerhaft an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst wird. Denn für rund 870.000 Minijobber deutschlandweit, die auf Mindestlohnbasis arbeiten, lief bisher jede Erhöhung des Mindestlohns ins Leere. Sie mussten stattdessen ihre Arbeitszeit reduzieren. Von den nun beschlossenen Änderungen profitieren dagegen alle Minijobber."

Es ist daher eine sehr gute Nachricht für Minijobber, dass die Zuverdienstgrenze nun auf 520 Euro angehoben und zukünftig dynamisiert wird.

Claudia Raffelhüschen MdB
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