Wachstumschancengesetz
von Noah Baum | 23. Februar 2024
Kurz erklärt:
Mit dem Wachstumschancengesetz gehen wir erste Schritte zu mehr Entlastungen für Unternehmen, zum Abbau von Steuerbürokratie und zu strukturell besseren Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen. Die gesamte Wirtschaft in der Breite würde damit profitieren.
Es ist enttäuschend, dass die Union im Vermittlungsausschuss gegen das Verhandlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz gestimmt hat, obwohl wir über Wochen für eine Entlastung der Wirtschaft und mehr Wachstum gekämpft und uns weit auf CDU und CSU zubewegt haben sowie Einigkeit bei allen wesentlichen Details herstellen konnten. Die Union hat sich damit auch dem Ruf der deutschen Wirtschaft nach besseren Standortbedingungen und Klarheit bei weiteren Entlastungen verweigert.
Es ist jetzt an der Union die parteitaktisch motivierte Entlastungsblockade auf dem Rücken unserer Unternehmen aufzugeben und das Gesetz bei der abschließenden Abstimmung im Bundesrat nicht final gegen die Wand zu fahren. Wir hoffen, dass die Union ihren wirtschaftsfreundlichen Reden schließlich auch wirtschaftsfördernde Taten folgen lässt.
Die Lage in unserem Land ist zu ernst und die wirtschaftlichen Herausforderungen sind zu groß, als dass wir uns das Fahren auf Verschleiß der Merkel-Jahre weiter leisten können. Die strukturellen Mängel in unserem Land treten immer offener zutage. Die Unternehmenssteuerlast ist zu hoch.
Deutschland braucht eine echte Wirtschaftswende. Das Wachstumschancengesetz ist hier ein erster Baustein - weitere müssen folgen. Wir müssen jetzt den Hebel umlegen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit wieder zu steigern, frische Wachstumsimpulse zu setzen und mehr Aufstiegschancen zu ermöglichen.
Bestandteile des Wachstumschancengesetzes:
Das Wachstumschancengesetz hat ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren ganz konkret, etwa durch:
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- substanzielle Verbesserung bei Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen
- Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
- Steuervereinfachungen
- praxistaugliche Einführung der E-Rechnung
- starke Anreize für Wohnungsneubau und einen Bau-Booster bei der Sonderabschreibung (degressive AfA)
Wie geht es jetzt weiter?
Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch, 21.02.24, ein Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz erzielt. Damit sind wir im Gesetzgebungsprozess einen Schritt weitergekommen. Allerdings konnte aufgrund der fortdauernden Blockade der Union im Bundesrat keine echte Einigung aller Beteiligten erzielt werden. Der Vermittlungsausschuss nahm das Verhandlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz lediglich mit einfacher Mehrheit an. Am Freitag, 23.02.2024, wird der im Vermittlungsverfahren veränderte Gesetzentwurf als Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses im Deutschen Bundestag abgestimmt. Im Bundesrat steht das Gesetz dann wieder am 22. März 2024 zur Abstimmung. Denn die Länder müssen abschließend mehrheitlich zustimmen, damit das Wachstumschancengesetz endlich in Kraft treten kann.